26.03.2019
Bezirk: Pankow
Diskriminierung bei sozialer Wohnhilfe in Pankow
Im Ortsteil Prenzlauer Berg sprach eine rumänische Familie bei der sozialen Wohnhilfe in Pankow vor, zwecks Unterbringung nach ASOG. Diese wurde ihnen vorerst verwehrt mit der Begründung, dass der Leistungsanspruch strittig sei. Die Unterbringung nach ASOG muss unabhängig vom Leistungsanspruch erfolgen, da es zwei unterschiedliche Rechtsgebiete sind. ASOG ist eine ordnungsrechtliche Unterbringung und hat nichts mit Sozialleistungsansprüchen zu tun. Zudem verlangt die SW alle Unterlagen, die auch das Job Center verlangt hat. Diese sind jedoch für die SW irrelevant.
Quelle: Amaro Foro e.V.